Impressum


ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG


Hotel-Events Adlerpalast UG

(haftungsbeschränkt)

Frankfurterstr.6,

65428 Rüsselsheim am Main


Geschäftsführung:

Updisch Kakkar


KONTAKT:


Telefon: +49 (0) 6142 942810

Fax: +49 (0) 6142 9428166

E-Mail: info@adlerpalast.de


REGISTEREINTRAG:

Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Darmstadt

Registernummer:HRB 99439

Umsatz-Steuer-ID: DE325737061


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


AGB des Hotel-Events Adlerpalast UG (Haftungsbeschränkt) für Veranstaltungen


  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
  5. Rücktritt vom Hotel-Events Adlerpalast UG (Haftungsbeschränkt)
  6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  7. Mitbringen von Speisen und Getränken
  8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
  9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  10. Zusätzliche Vereinbarungen
  11. Haftung des Kunden für Schäden
  12. Schlussbestimmungen

 

 

 

1.Geltungsbereich

 

 

 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von der Hotel -Events Adlerpalast UG (Haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Adlerpalast") in Verbindung mit Veranstaltern erbracht werden. Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Dritten berühren das Vertragsverhältnis zwischen Adlerpalast und dem Veranstalter nicht, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen vom Adlerpalast.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde

 

 

 

 

2.Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

 

 

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Adlerpalast zustande.
  2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Bestellung für Catering, Restaurantleistungen, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen von Adlerpalast bestellt und zugesagt wurde, sei es mündlich, per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich. Bei Einbeziehung eines gewerblichen Vermittlers oder Organisators haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Adlerpalast in der Öffentlichkeit zu gefährden.
  4. Adlerpalast haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Streik verursacht wurden. Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass er für erweiterten Versicherungsschutz Sorge tragen muss. Musiker- und Künstlergagen müssen im Voraus zur Verfügung gestellt werden, und der Veranstalter ist für die Anmeldung von GEMA-Gebühren verantwortlich.
  5. Der Adlerpalast haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Adlerpalast die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Adlerpalast beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Adlerpalast beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Adlerpalast steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Adlerpalast auftreten, wird der Adlerpalast bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Adlerpalast rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Adlerpalast übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Adlerpalast besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet der Adlerpalast nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
  8. Alle Ansprüche gegen den Adlerpalast verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Adlerpalast beruhen.

 

 

3.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

 

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weiter in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten üblichen Preise vom Adlerpalast zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen vom Adlerpalast an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  2. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann der Adlerpalast 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Adlerpalast einen höheren Schaden nachweist.
  3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Adlerpalast allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.
  5. Rechnungen vom Adlerpalast sind - sofern nichts Anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Adlerpalast ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu Bei Zahlungsverzug ist der Adlerpalast


berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Adlerpalast bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 15,- an den Adlerpalast zu Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringeren Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
  2. Der Adlerpalast ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Adlerpalast aufrechnen oder mindern.

 

 

 

4.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

 

 

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Adlerpalast geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung vom Adlerpalast zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Adlerpalast und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Adlerpalast auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Adlerpalast ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Tritt der Kunde erst zwischen der 4. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Adlerpalast berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.
  4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
  5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist der Adlerpalast berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 4. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5.Rücktritt vom Adlerpalast

 

 

 

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Adlerpalast in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Adlerpalast auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Adlerpalast nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Wird einer vereinbarten oder gemäß obigen Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Adlerpalast ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Adlerpalast berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

 

  • höhere Gewalt oder andere vom Adlerpalast nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • Der Adlerpalast begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Adlerpalast in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Adlerpalast zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I 2 vorliegt.

 

 

 

  1. Bei berechtigtem Rücktritt vom Adlerpalast entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch vom Adlerpalast gegen den Kunden bestehen, so kann der Adlerpalast den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nummern 3 bis 6 gelten entsprechend.

 

 

 

6.Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

 

 

 

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Adlerpalast spätestens acht Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Adlerpalast.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom  Hotel  Adler  bei  der  Abrechnung    Bei


darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.

  1. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
  2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Adlerpalast berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Adlerpalast diesen Abweichungen zu, so kann der Adlerpalast die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dem Hotel trifft ein Verschulden.

 

 

 

7.Mitbringen von Speisen und Getränken

 

 

 

  1. In der Regel sieht der Veranstalter davon ab, Speisen und Getränke mitzubringen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor. In solchen Fällen kann eine Servicegebühr oder Korkgeld berechnet werden

 

 

8.Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

 

 

 

  1. Soweit dem Adlerpalast für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Adlerpalast im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt der Adlerpalast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes vom Adlerpalast bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Adlerpalast; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Adlerpalast gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Adlerpalast diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Adlerpalast pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung vom Adlerpalast berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Adlerpalast eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete vom Adlerpalast ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Adlerpalast zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort Zahlungen


können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Adlerpalast diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  1. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

 

 

 

9.Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

 

 

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Der Adlerpalast übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu Der Adlerpalast ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Adlerpalast berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel Ader abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Adlerpalast die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Adlerpalast für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Der Adlerpalast bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

 

 

10.Zusätzliche Vereinbarungen




  1. Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass die Lautstärke auf einem Pegel zu halten ist, welcher die Hotelgäste und Innenstadtbewohner nicht stört. Bitte beachten Sie beim Vertrag mit der Musik, dass bei uns das Ende der musikalischen Unterhaltung auf 01:00 Uhr festgelegt ist. Für die Einhaltung und die Information des Musikers ist allein der Veranstalter verantwortlich.
  2. Wir berechnen ab 00:00 Uhr oder nach dem Ablauf der Getränkepauschale unseren Nachtzuschlag in Höhe von ab € 200,00 pro Stunde. Der Ausschank ist bis 01:30 möglich und das Veranstaltungsende auf 02:00 Uhr festgelegt.

 

 

 

11.Haftung des Kunden für Schäden

 

 

 

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
  2. Der Adlerpalast kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

 

 

12.Schlussbestimmungen

 

 

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rüsselsheim.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Rüsselsheim. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.

 

 

 

Hotel-Events Adlerpalast UG (Haftungsbeschränkt), Rüsselsheim, Juni 2019